Was ist Familienpflege?
- Familienpflege, auch bekannt unter dem Namen Haushaltshilfe leistet in Notfällen praktische Hilfe zu Hause, damit Kinder in ihrer gewohnten Umgebung gut betreut und versorgt sind.
- Die zum Einsatz kommenden Fachkräfte verfügen über eine mindestens dreijährige Ausbildung und fundierte Kenntnisse in den Bereichen Pädagogik, Hauswirtschaft und Pflege.
Jede Familie, die gesetzlich krankenversichert ist und in denen Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren leben, kann Familienpflege beantragen. Der Arzt verschreibt die Familienpflege, die Krankenkasse muss den Einsatz genehmigen. Unser Pflegedienst steht für Sie bereit.
Gesetzliche Grundlagen der Familienpflege
Gesetzl. Krankenversicherung/Sozialgesetzbuch SGB V
- § 38 Haushaltshilfe
- § 277 Mitteilungspflicht
Reichsversicherungsordnung (RVO)
Bundessozialhilferecht
Unterabschnitt 11: Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- § 70 Inhalt und Aufgabe
Kinder- und Jugendhilferecht/Sozialgesetzbuch SGB VIII


