Betriebs- und Dorfhilfe

Was wir können?

Unsere Betriebshelfer/Betriebshelferinnen übernehmen beim Ausfall des Landwirts/der Landwirtin selbständig alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs notwendig sind wie z.B. Melken, Versorgung der Tiere oder Erntearbeiten.

Unsere Dorfhelferinnen führen den Haushalt. Sie betreuen und versorgen die Kinder. Natürlich helfen sie, wenn nötig auch auf dem landwirtschaftlichen Betrieb.

Wie es geht?

 

Einfacher als gedacht. Dazu sind nur 4 Schritte notwendig:

1. Kontaktaufnahme

Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Einsatzleitung auf. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und bei allen Fragen zur Finanzierung des Einsatzes.

2. Antrag auf Kostenübernahme

Die Kosten der Betriebs– und Haushaltshilfe werden in der Regel während eines Krankenhausaufenthaltes bis max. 12 Wochen und bei ambulanter Heilbehandlung meist bis zu vier Wochen finanziert. Hierzu lassen Sie sich den Antrag auf Betriebs– und Haushaltshilfe von uns oder der SVLFG zukommen. Sie können ihn auch herunterladen unter: https://www.svlfg.de/betriebshilfe-haushaltshilfe (Mit diesem Link können Sie auch einen Antrag auf Verlängerung herunterladen).  

3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bitte reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über die stationäre Aufnahme zusammen mit Ihrem Antrag auf Betriebs– und Haushaltshilfe bei der SVLFG ein. Hier wird der Anspruch geprüft und bei positiver Prüfung auch genehmigt. Unsere Empfehlung ist, den Antrag per E-Mail oder Fax vorab bei der SVLFG einzureichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

4. Was ist noch zu beachten?

Sobald wir die Rückmeldung der SVLFG erhalten haben, ob und in welchem Umfang der Einsatz genehmigt wird, können unsere DorfhelferInnen oder BetriebshelferInnen den Einsatz bei Ihnen beginnen.