Familienpflege

Wo wir helfen

Ganz nach dem Motto „darf es etwas mehr sein?“ lässt unser Leistungsspektrum keine Wünsche in Sachen Familienpflege und Haushaltshilfe offen. Wir sind Ihr starker Partner…

  • wenn der betreuende Elternteil im Krankenhaus oder auch krank zu Hause ist
  • bei Kuren oder Rehabilitationen
  • während einer Risikoschwangerschaft, nach der Entbindung oder bei Mehrlingsgeburten
  • bei Unfällen
  • wenn eine psychische Erkrankung oder Überforderung vorliegt
  • beim Tod eines Elternteils
  • und bei besonderen Belastungen mit behinderten Kindern oder sonstigen Pflegebedürftigen

Was wir können

  • Unsere Familienpflegerinnen und Haushaltshilfen leisten in Notfällen praktische Hilfe bei Ihnen zu Hause, damit Ihre Kinder in der gewohnten Umgebung gut betreut und versorgt sind. 
  • Die von uns eingesetzten Fachkräfte haben mindestens eine dreijährige Ausbildung und fundierte Kenntnisse in den Bereichen Pädagogik, Hauswirtschaft und Pflege.

Wie es geht

Einfacher als gedacht: Jede gesetzlich krankenversicherte Familie mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren kann unsere Familienpflege beantragen. Der Hausarzt verschreibt die Familienpflege, die Krankenkasse muss dann den Einsatz genehmigen. Dann kann unser Familienpflegedienst auch bei Ihnen einspringen. Dazu sind nur 4 Schritte notwendig:

  1. Kontaktaufnahme

    Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Einsatzleitung auf. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und in allen Fragen zur Finanzierung des Einsatzes.

  2. Ärztliche Bescheinigung

    Wenn Sie zu Hause krank sind, benötigt die Krankenkasse als Kostenträger ein ärztliches Attest von Ihnen. Darin muss der Arzt neben einer Diagnose die Notwendigkeit und den Zeitumfang der erforderlichen Familienpflege/Haushaltshilfe begründen

  3. Antrag auf Kostenübernahme

    Bitte setzen Sie sich vor Einsatzbeginn mit Ihrem Kostenträger in Verbindung und lassen Sie sich Folgendes zukommen:

    • Antrag auf Haushaltshilfe
    • ggf. Formular für das ärztliche Attest

    Den vollständig ausgefüllten Antrag und das ärztliche Attest legen Sie dann umgehend dem Kostenträger vor. Dieser entscheidet nämlich über die Kostenübernahme der professionellen Hilfe.

  4. Was ist noch zu beachten?

    Für die Leistung der Haushaltshilfe verlangen die Kassen oftmals eine Zuzahlung. Bei längeren Einsätzen oder sehr niedrigem Einkommen wird geprüft, ob eine Befreiung von der Zuzahlung möglich ist. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist keine Zuzahlung zu leisten.